Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gemeinsam mit  dem eingereichten Angebot verbindlicher Bestandteil von Vereinbarungen zwischen dem Angebotsempfänger bzw. unseren Kunden und uns.
  2. Die in den Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf den uns erteilten Informationen. Wir bemühen uns um möglichst vollständige und richtige Informationen über Offerten und Vertragspartner. Eine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit wird jedoch nicht übernommen.
  3. Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf und Zwischenvermietung sind vorbehalten.
  4. Unsere Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Sie sind von diesem so zu behandeln, dass eine Auswertung bzw. Verwertung durch Dritte unmöglich ist. Verletzt der Empfänger diese Verpflichtung und kommt es zum Abschluss eines Vertrages mit Dritten, z.B. Kaufvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, Beteiligungsvertrag, Finanzierungsvertrag, Nutzungsvertrag oder ähnliches, so haftet der Empfänger uns gegenüber für die entgangene Vergütung gem. Nr. 9. und für sonstige Schäden.
  5. Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er dieses in schriftlicher Begründung und nachprüfbar innerhalb von 10 Kalendertagen ab dem Angebotsdatum zu belegen. Unterbleibt innerhalb dieser Frist die Geltend- machung der Vorkenntnis durch den Empfänger, so erkennt dieser damit an, dass unsere Leistung für den Abschluss eines Vertrages ausschließlich ursächlich war und der spätere Vertrag durch unsere Tätigkeit zustande gekommen ist.
  6. Nimmt der Empfänger oder eine im handels- oder steuerrechtlichen Sinn ihm nahestehende, mit ihm verbundene Person oder von ihm beauftrage Person mit unserer Auftraggeberseite Kontakt auf, gilt, dass mit uns ein Maklervertrag über das vorliegende Angebot zustande gekommen ist, für den diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Gültigkeit haben. Gleiches gilt, wenn der Empfänger oder der zuvor genannte Personenkreis über uns oder Dritte Informationen über die Auftraggeberseite zu erlangen versucht.
  7. Es gilt als vereinbart, dass der ursächliche Zusammenhang zwischen unserem Nachweis über die Möglichkeit eines Vertragsabschlusses und einem tatsächlichen Vertragsabschluß nicht durch spätere Angebote von Dritter Seite unterbrochen wird, auch wenn diese Angebote zu anderen Bedingungen erfolgen.
  8. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Teil entgeltlich tätig zu werden.
  9. Unsere Provision bzw. Vergütung für unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ist dem jeweiligen Investment Teaser/Exposé zu entnehmen, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen hierüber getroffen werden.
  10. Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald ein Vertrag über ein von uns nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt bzw. eine Investitionsoption zustande kommt. Hierauf beruht die Verpflichtung des Empfängers, uns unverzüglich zu unterrichten, wenn ein Vertrag im genannten Sinne zustande kommen wird auch zu welchen Bedingungen.
  11. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluß und auf Erteilung einer Vertragsabschrift und Information über alle vertraglichen Nebenabreden. Der Zeitpunkt und Ort eines Vertragsabschlusses ist uns rechtzeitig mitzuteilen.
  12. Unser Vergütungs- bzw. Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn ein Vertrag, mit dem von uns nachgewiesenen Vertragpartner(n), zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom ursprünglichen Angebot abweichen oder über ein anderes Angebot abgeschlossen wird, durch den ein angestrebter wirtschaftlicher Erfolg ebenfalls erreicht wird oder zustande kommt und im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang damit Ergänzungen bzw. Zusätze ebenfalls zum Vertragsabschluß gelangen oder dabei anstelle des von uns angebotenen Geschäftes ein Ersatzgeschäft an die Stelle des ursprünglich bezweckten Geschäftes tritt, z.B. Asset Deal vs. Share Deal, durch Mietvereinbarung, Teilerwerb, Erbbaurecht, Enteignung, Umlegung, Zwangsversteigerung, Tausch oder Ausübung eines Vorkaufsrechtes, Sale & Lease Back Transaktion, Co-Investment(s) mit dem Verkäufer bzw. seinen Gruppenunternehmen oder im Hinblick auf das Angebot zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen wird. Auf die von uns genannten Anbieter und Interessenten (Personen bzw. Vertreter einer Gesellschaft) besteht ein dreijähriger Kundenschutz. Kommt es während dieser Zeit zu einem Vertragsabschluß, so wird unser Vergütungsanspruch fällig.
  13. Unsere Vergütung ist fällig und zahlbar mit Abschluss des Vertrages.
  14. Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird. Bei erfolgreicher Anfechtung des Vertrages ist derjenige unserer Vertragspartner zur Zahlung unseres Vergütungsanspruches verpflichtet, der die Anfechtung bewirkt hat.
  15. Abweichungen von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Sollten Teile unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Die Vertragsbestimmungen sind in jedem Fall so auszulegen, dass der von den Parteien mit dem Vertrag bezweckte wirtschaftliche Erfolg erreicht wird.
  16. Das Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Empfänger unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.
  17. Die Kosten einer anwaltlichen Abmahnung, ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit uns, werden im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen. Zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreite und Kosten kontaktieren Sie uns daher bereits im Vorfeld, damit zügig Abhilfe geschaffen werden kann.
  18. Ist der Kunde Verbraucher, informiert Rehschuh Real Estate Consulting GmbH darüber, dass keine Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle iSd § 36 VSBG erfolgt. Rehschuh Real Estate Consulting GmbH ist hierzu auch nicht verpflichtet.